Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Grafiker Falk Viktor Deiss und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne meine ausdrückliche Einwilligung weder im Original
noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem Grafiker eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der
vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Der Grafiker überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der
Grafiker bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Grafiker und
Auftraggeber.
Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Der Grafiker hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt
zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht
des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Der Grafiker erhält für seine Leistungen vom Auftraggeber eine Vergütung anhand
eines vorab vom Grafiker erstellten Angebots.
2.3 Wünscht der Auftraggeber nach Beginn der Entwicklung durch den Grafikerzusätzliche Leistungen, die über
den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, so richtet sich die hierfür anfallende Vergütung nach einem separaten Angebot des Grafikers. Mehraufwand der dadurch entsteht, dass der Auftraggeber
seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 7 nicht oder nicht hinreichend genügt, kann dem Auftraggeber separat
in Rechnung gestellt werden.
2.4. Der Grafiker ist berechtigt, jederzeit angemessene Abschlagszahlungen für die bereits
von ihm erzielten Arbeitsergebnisse zu verlangen.
2.5. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1. Der Grafiker ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für
Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Grafiker hierzu schriftliche
Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Grafikers abgeschlossen
werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Grafiker im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des
Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Grafiker spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu
ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Grafiker ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der
Auftraggeber, dass der Grafiker ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich
zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Grafiker dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur
mit Einwilligung des Grafiker verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der
Auftraggeber.
5.4. Der Grafiker haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien
und Daten. Die Haftung des Grafikers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten,
die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt dem Grafiker vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll der Grafiker die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Grafiker die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach
eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Grafiker einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung
7.1. Der Grafiker haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text
und Bild.
7.4. Der Grafiker haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit
seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich beim
Grafiker geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Grafiker Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während
oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der
Grafiker eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er
auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Grafiker übergebenen Vorlagen berechtigt
ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Grafiker im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Grafikers als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen nicht.
Falk Deiss / Berlin, 15.12.2007









